Sachverständiger Flensburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Achim Prokasky Flensburg
Dipl.-Ing. (FH)

Achim Prokasky

Bausachverständiger und Baugutachter

Rathausstraße 11-13
24937 Flensburg
Tel: 04632 859 90 00
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Patrick Nehl Flensburg
Dipl.-Ing. (FH)

Patrick Nehl

Bausachverständiger und Baugutachter

Lise-Meitner-Straße 2
24941 Flensburg
Tel: 04632 859 90 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (FH)
  • EnergieEffizienzExperte
  • Zimmerermeister
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • langjährige Berufserfahrung im Bereich Holzbau
Expert for Damage to Buildings (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Flensburg stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Achim Prokasky
  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Patrick Nehl
als Sachverständige zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Achim Prokasky, Dipl.-Ing. (FH) Herr Patrick Nehl, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Flensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Flensburg kommen bzw. sich nicht in Flensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Flensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Flensburg befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die größte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig sowie die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands.

1955 nahm Flensburg die Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, die durch eine Vielzahl dänischer Minderheiten in Flensburg abgedeckt wurde. Die 90.000 Einwohner der Stadt Flensburg sprechen Deutsch, Dänisch, Plattdeutsch und Petuh.

Besonders bekannt wurde Flensburg durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“.

Die Stadt Flensburg ist mittlerweile in 13 Stadtteile geteilt, die wiederum in 38 statistische Bezirke gegliedert sind.

Bisher konnte nicht geklärt werden woher die Stadt Flensburg ihren Namen hat. Einer Sage nach gab Herzog Knud Lavard dem Ritter Fleno den Auftrag, eine Burg zu errichten. Angeblich kam Flensburg durch diesen Ritter zu seinem Namen.

Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs Flensburg beträchtlich. Lebten 1835 etwa 12.000 Menschen in Flensburg, waren es 1900 bereits ca. 50.000 Menschen. 1945 wurde Flensburg zur Großstadt erklärt, als in diesem Jahr die Einwohnerzahl erstmals über 100.000 Einwohner stieg. Nur 7 Jahre später sanken die Einwohnerzahlen wieder unter die Grenze und sind seitdem nicht mehr angestiegen.

Um an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern wurden zwischen 2003 und 2013 insgesamt 23 Stolpersteine in Flensburg verlegt. Die meisten dieser 23 Steine befinden sich in der Flensburger Innenstadt.

In Flensburg sind insgesamt 197 Hektar als Erholungsfläche ausgewiesen. Dies entspricht etwa 3,5 % der Gesamtfläche Flensburgs.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathauspl.
24931 Flensburg

Bauamt:
FB Sicherheit und Recht 
Abteilung Bauordnung
Am Pferdewasser
24937 Flensburg

Grundbuchamt:
Südergraben
24937 Flensburg

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