Gutachten für Entschädigung - Flensburg

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Flensburg

Gutachten für Entschädigung - Flensburg

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Flensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Flensburg kommen bzw. sich nicht in Flensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Flensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Die kreisfreie Stadt Flensburg befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die größte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig sowie die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands.

    1955 nahm Flensburg die Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, die durch eine Vielzahl dänischer Minderheiten in Flensburg abgedeckt wurde. Die 90.000 Einwohner der Stadt Flensburg sprechen Deutsch, Dänisch, Plattdeutsch und Petuh.

    Besonders bekannt wurde Flensburg durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“.

    Die Stadt Flensburg ist mittlerweile in 13 Stadtteile geteilt, die wiederum in 38 statistische Bezirke gegliedert sind.

    Bisher konnte nicht geklärt werden woher die Stadt Flensburg ihren Namen hat. Einer Sage nach gab Herzog Knud Lavard dem Ritter Fleno den Auftrag, eine Burg zu errichten. Angeblich kam Flensburg durch diesen Ritter zu seinem Namen.

    Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs Flensburg beträchtlich. Lebten 1835 etwa 12.000 Menschen in Flensburg, waren es 1900 bereits ca. 50.000 Menschen. 1945 wurde Flensburg zur Großstadt erklärt, als in diesem Jahr die Einwohnerzahl erstmals über 100.000 Einwohner stieg. Nur 7 Jahre später sanken die Einwohnerzahlen wieder unter die Grenze und sind seitdem nicht mehr angestiegen.

    Um an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern wurden zwischen 2003 und 2013 insgesamt 23 Stolpersteine in Flensburg verlegt. Die meisten dieser 23 Steine befinden sich in der Flensburger Innenstadt.

    In Flensburg sind insgesamt 197 Hektar als Erholungsfläche ausgewiesen. Dies entspricht etwa 3,5 % der Gesamtfläche Flensburgs.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Rathauspl.
    24931 Flensburg

    Bauamt:
    FB Sicherheit und Recht 
    Abteilung Bauordnung
    Am Pferdewasser
    24937 Flensburg

    Grundbuchamt:
    Südergraben
    24937 Flensburg


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Achim Prokasky Flensburg
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Patrick Nehl Flensburg

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