Baugutachter Flensburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Achim Prokasky Flensburg
Dipl.-Ing. (FH)

Achim Prokasky

Bausachverständiger und Baugutachter

Rathausstraße 11-13
24937 Flensburg
Tel: 04632 859 90 00
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Patrick Nehl Flensburg
Dipl.-Ing. (FH)

Patrick Nehl

Bausachverständiger und Baugutachter

Lise-Meitner-Straße 2
24941 Flensburg
Tel: 04632 859 90 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur (FH)
  • EnergieEffizienzExperte
  • Zimmerermeister
  • Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • langjährige Berufserfahrung im Bereich Holzbau
Expert for Damage to Buildings (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Flensburg stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Achim Prokasky
  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Patrick Nehl
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Achim Prokasky, Dipl.-Ing. (FH) Herr Patrick Nehl, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Flensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Flensburg kommen bzw. sich nicht in Flensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Flensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Flensburg befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die größte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig sowie die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands.

1955 nahm Flensburg die Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, die durch eine Vielzahl dänischer Minderheiten in Flensburg abgedeckt wurde. Die 90.000 Einwohner der Stadt Flensburg sprechen Deutsch, Dänisch, Plattdeutsch und Petuh.

Besonders bekannt wurde Flensburg durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“.

Die Stadt Flensburg ist mittlerweile in 13 Stadtteile geteilt, die wiederum in 38 statistische Bezirke gegliedert sind.

Bisher konnte nicht geklärt werden woher die Stadt Flensburg ihren Namen hat. Einer Sage nach gab Herzog Knud Lavard dem Ritter Fleno den Auftrag, eine Burg zu errichten. Angeblich kam Flensburg durch diesen Ritter zu seinem Namen.

Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs Flensburg beträchtlich. Lebten 1835 etwa 12.000 Menschen in Flensburg, waren es 1900 bereits ca. 50.000 Menschen. 1945 wurde Flensburg zur Großstadt erklärt, als in diesem Jahr die Einwohnerzahl erstmals über 100.000 Einwohner stieg. Nur 7 Jahre später sanken die Einwohnerzahlen wieder unter die Grenze und sind seitdem nicht mehr angestiegen.

Um an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern wurden zwischen 2003 und 2013 insgesamt 23 Stolpersteine in Flensburg verlegt. Die meisten dieser 23 Steine befinden sich in der Flensburger Innenstadt.

In Flensburg sind insgesamt 197 Hektar als Erholungsfläche ausgewiesen. Dies entspricht etwa 3,5 % der Gesamtfläche Flensburgs.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathauspl.
24931 Flensburg

Bauamt:
FB Sicherheit und Recht 
Abteilung Bauordnung
Am Pferdewasser
24937 Flensburg

Grundbuchamt:
Südergraben
24937 Flensburg

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