Prüfung von Verkehrswertgutachten - Expertenwissen in der praktischen Anwendung
Häufig liegen bereits beauftragte Verkehrswertgutachten vor. Unsere Chefsachverständigen prüfen und plausibilisieren für Sie Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler.
Langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrswertgutachtenprüfung
Die Baugutachter von Bauexperts verfügen über eine versierte Prüferfahrung. Neben der Prüfung der hausinternen Verkehrswertgutachten, prüfen unsere Chefsachverständigen bereits seit Jahren auch Wertgutachten für externe Auftraggeber. Zu unseren Auftraggebern gehören neben Privatpersonen und Unternehmen unter anderem die Sachverständigen Akademie Aachen sowie verschiedene Zertifizierungsstellen für die wir im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen eingereichte Verkehrswertgutachten prüfen.
Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
Bei der Prüfung / Plausibilisierung von Verkehrswertgutachten konzentriert sich unser Bausachverständiger auf das Erkennen von Fehlern und Schwachstellen sowie auf die Beseitigung vorhandener Fehler. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um die notwendige Sicherheit für anstehende Entscheidungen zu erhalten.
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Ihre Vorteile
- Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
Unser qualifizierter Bausachverständiger prüft vorliegende Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Eingangsgrößen, angenommene Grundlagen und Rechenfehler - Ausführliche Auswertung der Verkehrswertgutachtenprüfung
Sie erhalten eine ausführliche schriftliche Auswertung über die Ergebnisse der Gutachtenprüfung / Plausibilisierung - Chefsachverständige als Ansprechpartner
Bei typischen Fragestellungen stehen Ihnen unsere Chefsachverständige mit Erfahrung aus Ihrer täglichen Praxis zur Verfügung
- Prüfung von Verkehrswertgutachten durch Chefsachverständige
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std. 160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger aus Ihrer Region mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Flensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Flensburg kommen bzw. sich nicht in Flensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Flensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Flensburg befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die größte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig sowie die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands.
1955 nahm Flensburg die Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, die durch eine Vielzahl dänischer Minderheiten in Flensburg abgedeckt wurde. Die 90.000 Einwohner der Stadt Flensburg sprechen Deutsch, Dänisch, Plattdeutsch und Petuh.
Besonders bekannt wurde Flensburg durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“.
Die Stadt Flensburg ist mittlerweile in 13 Stadtteile geteilt, die wiederum in 38 statistische Bezirke gegliedert sind.
Bisher konnte nicht geklärt werden woher die Stadt Flensburg ihren Namen hat. Einer Sage nach gab Herzog Knud Lavard dem Ritter Fleno den Auftrag, eine Burg zu errichten. Angeblich kam Flensburg durch diesen Ritter zu seinem Namen.
Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs Flensburg beträchtlich. Lebten 1835 etwa 12.000 Menschen in Flensburg, waren es 1900 bereits ca. 50.000 Menschen. 1945 wurde Flensburg zur Großstadt erklärt, als in diesem Jahr die Einwohnerzahl erstmals über 100.000 Einwohner stieg. Nur 7 Jahre später sanken die Einwohnerzahlen wieder unter die Grenze und sind seitdem nicht mehr angestiegen.
Um an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern wurden zwischen 2003 und 2013 insgesamt 23 Stolpersteine in Flensburg verlegt. Die meisten dieser 23 Steine befinden sich in der Flensburger Innenstadt.
In Flensburg sind insgesamt 197 Hektar als Erholungsfläche ausgewiesen. Dies entspricht etwa 3,5 % der Gesamtfläche Flensburgs.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Rathauspl.
24931 FlensburgBauamt:
FB Sicherheit und Recht
Abteilung Bauordnung
Am Pferdewasser
24937 FlensburgGrundbuchamt:
Südergraben
24937 Flensburg