Wer muss sein Gebäude prüfen lassen?
Eigentümer und Betreiber von öffentlich oder gewerblich genutzten Gebäuden tragen die Verantwortung für die Standsicherheit und Verkehrssicherheit ihrer Bauwerke. Das ergibt sich aus § 3 der Musterbauordnung sowie den §§ 823, 836 bis 838 BGB. Konkret bedeutet das: Wer ein Verwaltungsgebäude, eine Schule, einen Kindergarten, eine Sporthalle, ein Schwimmbad, ein Einkaufszentrum oder eine Produktionshalle besitzt oder betreibt, muss regelmäßig überprüfen lassen, ob das Tragwerk und die Gebäudesubstanz noch sicher sind.
Im Schadensfall haftet der Eigentümer persönlich, wenn er seiner Instandhaltungs- und Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Versicherungen können in solchen Fällen ihre Leistungen verweigern.
Was ist die VDI 6200?
Die Richtlinie VDI 6200 des Vereins Deutscher Ingenieure regelt die regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit von Bauwerken. Sie gilt für bauliche Anlagen aller Art – mit Ausnahme von Brücken und Tunneln, die unter DIN 1076 fallen.
Die Richtlinie definiert Prüfintervalle, Schadensfolgeklassen (CC 1 bis CC 3) und Robustheitsklassen (RC 1 bis RC 4), anhand derer ermittelt wird, wie häufig und wie intensiv ein Gebäude geprüft werden muss. Die Erstfassung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde als Reaktion auf den Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall (2006) entwickelt – ein tragisches Unglück, das die Notwendigkeit systematischer Bauwerksprüfungen im Hochbau deutlich machte.
Unsere Leistungen im Überblick
Unsere qualifizierten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden führen Bauwerksprüfungen gemäß VDI 6200 durch – bundesweit und vor Ort. Je nach Anforderung bieten wir:
Inspektion (durch fachkundige Person) Visuelle Überprüfung des Tragwerks gemäß Checkliste Anhang D der VDI 6200 – ohne technische Prüfhilfsmittel. Geeignet als regelmäßige Kontrollmaßnahme für Gebäude der Schadensfolgeklasse CC 2 (z. B. Bürogebäude, Sporthallen, Schulen) im Turnus von 4 bis 5 Jahren.
Eingehende Überprüfung (durch besonders fachkundige Person) Umfassende Prüfung aller maßgebenden Tragwerksteile – auch schwer zugänglicher Bereiche – im Sinne einer Schwachstellensuche. Bei Bedarf einschließlich Materialentnahmen und Feststellung von Restfestigkeiten. Empfohlen im Turnus von 12 bis 15 Jahren für CC-2-Bauwerke.
Gutachterliche Stellungnahme Dokumentation aller Feststellungen mit Fotodokumentation, Bewertung der Mängel nach Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) sowie Ermittlung einer verständlichen Zustandsnote für Ihr Gebäude.
Maßnahmenempfehlung Bei festgestellten Mängeln erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen mit Priorisierung und Kostenschätzung für die Instandsetzung.
Für welche Gebäude ist die Prüfung relevant?
Die VDI 6200 deckt sämtliche Hochbauwerke ab. Typische Prüfobjekte sind:
- Verwaltungs- und Bürogebäude
- Schulen und Kindergärten
- Sporthallen und Schwimmbäder
- Einkaufszentren und Verbrauchermärkte
- Produktions- und Lagerhallen
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Hotels und Beherbergungsstätten
- Parkhäuser und Tiefgaragen
- Hochhäuser und Türme
- Vorgehängte Fassaden und großflächige Überdachungen
Auch Ein- und Mehrfamilienhäuser fallen grundsätzlich in den Geltungsbereich (Schadensfolgeklasse CC 1), werden dort aber mit geringeren Anforderungen behandelt.
Ihre Vorteile
Qualifizierte Prüfung vor Ort Ein erfahrener Sachverständiger für Schäden an Gebäuden prüft Ihr Bauwerk systematisch nach den Vorgaben der VDI 6200.
Betreiberpflicht erfüllen Mit einer dokumentierten Bauwerksprüfung kommen Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und minimieren persönliche Haftungsrisiken.
Klare Zustandsbewertung Sie erhalten eine verständliche Zustandsnote für Ihr Gebäude – vergleichbar mit einer Schulnote – und wissen sofort, wo Handlungsbedarf besteht.
Bundesweite Verfügbarkeit Dank unseres Netzwerks aus über 500 Sachverständigen sind wir schnell und regional vor Ort.
Preis
Die Kosten einer Bauwerksprüfung nach VDI 6200 richten sich nach Größe, Typ und Komplexität des Bauwerks sowie dem gewünschten Prüfumfang (Inspektion oder eingehende Überprüfung). Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: info@bauexperts-flensburg.de
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage klären wir den Prüfumfang und erstellen ein individuelles Angebot. Unser Sachverständiger sichtet vorab vorhandene Planunterlagen und alte Prüfberichte, führt die örtliche Bauwerksprüfung durch und dokumentiert alle Feststellungen. Im Anschluss erhalten Sie eine gutachterliche Stellungnahme mit Zustandsbewertung und Maßnahmenempfehlungen.
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf:
0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Flensburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Flensburg kommen bzw. sich nicht in Flensburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Flensburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die kreisfreie Stadt Flensburg befindet sich im Norden Schleswig-Holsteins. Flensburg ist nach Kiel und Lübeck die größte Stadt des Landes, die größte im Landesteil Schleswig sowie die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands.
1955 nahm Flensburg die Vorreiterrolle für die Anerkennung nationaler Minderheiten ein, die durch eine Vielzahl dänischer Minderheiten in Flensburg abgedeckt wurde. Die 90.000 Einwohner der Stadt Flensburg sprechen Deutsch, Dänisch, Plattdeutsch und Petuh.
Besonders bekannt wurde Flensburg durch die vom Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten „Punkte in Flensburg“.
Die Stadt Flensburg ist mittlerweile in 13 Stadtteile geteilt, die wiederum in 38 statistische Bezirke gegliedert sind.
Bisher konnte nicht geklärt werden woher die Stadt Flensburg ihren Namen hat. Einer Sage nach gab Herzog Knud Lavard dem Ritter Fleno den Auftrag, eine Burg zu errichten. Angeblich kam Flensburg durch diesen Ritter zu seinem Namen.
Mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert wuchs Flensburg beträchtlich. Lebten 1835 etwa 12.000 Menschen in Flensburg, waren es 1900 bereits ca. 50.000 Menschen. 1945 wurde Flensburg zur Großstadt erklärt, als in diesem Jahr die Einwohnerzahl erstmals über 100.000 Einwohner stieg. Nur 7 Jahre später sanken die Einwohnerzahlen wieder unter die Grenze und sind seitdem nicht mehr angestiegen.
Um an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern wurden zwischen 2003 und 2013 insgesamt 23 Stolpersteine in Flensburg verlegt. Die meisten dieser 23 Steine befinden sich in der Flensburger Innenstadt.
In Flensburg sind insgesamt 197 Hektar als Erholungsfläche ausgewiesen. Dies entspricht etwa 3,5 % der Gesamtfläche Flensburgs.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Rathauspl.
24931 FlensburgBauamt:
FB Sicherheit und Recht
Abteilung Bauordnung
Am Pferdewasser
24937 FlensburgGrundbuchamt:
Südergraben
24937 FlensburgUnsere Dienstleistung Bauwerksprüfung nach VDI 6200 bieten wir u.a. auch hier an:
- Flensburg
- Freienwill
- Harrislee
- Hürup
- Tastrup
- Wanderup
- Wees
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